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Gesellschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie e.V.

finat 

    Naturschutz und Binnenfischerei: Ausmaß und Folgen klassischen Fischereimanagements für natürliche und naturnahe Biozönosen

    Das Projekt „finat“ wurde in den Jahren 2000 – 2001 als F+E-Projekt im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz durchgeführt. Das Anliegen bestand darin, auf der Grundlage von Recherchen und Literaturstudien den Einfluss der Binnenfischerei und speziell von Besatzmaßnahmen auf die Lebensgemeinschaften der aquatischen Ökosysteme einzuschätzen.

    Im Rahmen dieses Projektes erfolgte eine intensive Analyse der aktuellen deutschsprachigen und ausländischen wissenschaftlichen Literatur, von zur Verfügung gestellten oder selbst recherchierten Fischerei- und Naturschutzstatistiken und –unterlagen sowie von Internetadressen. Insgesamt wurden über 1000 Literaturstellen ausgewertet und von 637 relevanten Publikationen im Rahmen einer Datenbank eine Zusammenfassung zu den wichtigsten im Projekt bearbeiteten Fragen erstellt.

    Die Analyse der nationalen und internationalen Regelungen zum Besatz zeigte den notwendigen Regelungsbedarf in verschiedenen deutschen Fischereigesetzen oder –verordnungen. Dies betrifft notwendige Begriffsbestimmungen („heimisch; „gebietsfremd“), die Aktualisierung der Artenschutzregelungen in den Fischereiverordnungen, die Gewährung von Ausnahmen in „geschlossenen“ oder ihnen entsprechenden Gewässern und die Konsequenzen aus der künftig nachhaltigeren Bewirtschaftung der Gewässer. Auch in Naturschutzgebieten und in Gewässern mit anderen Schutzkategorien wird in der Regel eine fischereiliche Bewirtschaftung durchgeführt. Dabei werden spezielle Schutzziele für Fische kaum und Einschränkungen des Besatzes nach unserer Analyse in zwei Bundesländern nur unzureichend durchgesetzt.

    Der fischereiliche Besatz zur Aufrechterhaltung oder Steigerung der Produktion ist gegenwärtig und vermutlich auch in der Zukunft die bedeutendste Form des Aussetzens von Fischen in unseren natürlichen Gewässern. Das wird sowohl aus dem Umfang des gezielten fischereilichen Besatzes als auch aus den Recherchen zur lokalen Verfrachtung in Deutschland heimischer Arten außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes, zum Besatz mit allochthonen Arten und zum Besatz mit dem Ziel der Wiederbesiedlung ersichtlich. Im Rahmen der „guten fachlichen Praxis“ muss der oft auch ökonomisch nicht sinnvolle Besatz in Frage gestellt werden. Auf der Grundlage einer Auswertung von Fischereistatistiken und der wissenschaftlichen Literatur wurde deutlich, dass in vielen Fällen auf Besatz verzichtet werden kann. Das muss künftig in den Festlegungen zur „guten fachlichen Praxis“ berücksichtigt werden.

    Ein Großteil unserer heimischen Arten wird durch gezielte fischereiliche Aktivitäten und andere Ausbreitungswege außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes in anderen Gewässereinzugsgebieten in Deutschland verbreitet. Dies wird weder durch die bestehenden Regelungen noch durch die Überwachung durch Fischerei- und Naturschutzbehörden wirkungsvoll eingedämmt. Daher sollte das Aussetzen heimischer Arten außerhalb ihres natürlichen Einzugsgebietes durch gesetzliche Festlegungen im Naturschutz- und Fischereirecht besser verhindert werden. Der gezielte fischereiliche Besatz mit allochthonen Arten oder die anderweitige Ausbreitung dieser Arten hat in den letzten Jahrzehnten ein erhebliches Ausmaß erreicht. Im Rahmen der fischereilichen Nutzung werden auch bei Betrachtung neuerer fischereilicher Strategien allochthone Arten künftig vermutlich immer wieder in natürliche Gewässer gelangen. Die Anzahl der Arten, die selbstreproduzierende Bestände aufbauen, steigt. Auch bisher unproblematische Arten wie die Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) bilden zunehmend selbstreproduzierende Bestände. Es ist damit zu rechnen, dass über weitere Ausbreitungswege neben den bekannten Arten neue Arten mit bisher unbekannten Auswirkungen und Parasiten und eingeschleppte neue Krankheiten eine zunehmende Rolle spielen werden. Notwendig ist eine stärkere Überwachung der Fischbestände zur Beobachtung des Ausmaßes der Einwanderung allochthoner Arten. Außerdem sind die stärkere Anwendung von Besatzverboten, der gezielten Beseitigung von Populationen, die stärkere Koordinierung zwischen den Ländern bzw. die Schaffung nationaler Zuständigkeiten zu empfehlen.

    In den letzten Jahren hat es eine starke Zunahme von Wiederbesiedlungsaktionen von Fischen gegeben. Mit Ausnahme weniger Großprojekte werden nach unserer Recherche die anerkannten Grundsätze und die wissenschaftliche Betreuung nur unzureichend realisiert.

    Innerartliche Gefährdungen durch Besatz haben ihre Ursachen in der Introgression von Genen und der innerartlichen Hybridisierung, in Bottleneck-Situationen, in der Verringerung der genetischen Diversität, in Unklarheiten über den Artstatus des Besatzes und im Einsatz transgener Fische sowie steriler oder polyploider Zuchtbestände. Auch Sekundärwirkungen durch Habitat- und Nahrungskonkurrenz und durch eingeschleppte Parasiten und Krankheiten stellen für die auchtochthonen Bestände eine Gefahr dar. Außerdem kann durch Besatz auch eine Gefährdung anderer Arten auftreten. Hierzu gibt es genügend Belege für das Auftreten von Hybriden zwischen verschiedenen Arten infolge des Besatzes. Die meisten Studien belegen jedoch negative Auswirkungen auf die heimische Art durch die erfolgreiche Habitat- und Nahrungskonkurrenz der Besatzart oder durch das Übertragen von Krankheiten oder Parasiten. Gefordert wird ein einzugsgebietsweises Management, die Einhaltung von populationsgenetischen Grundsätzen bei Besatz- und Wiederbesiedlungsprogrammen, die Errichtung von Genbanken, die Ausweisung von Schutzgebieten für gefährdete Populationen, die Beseitigung allochthoner Populationen, ein „sicherer“ Umgang mit transgenen Tieren, die Konzentration der Forschung auf Fragen der Ausbreitung von Neozoen und die Analyse der ökologischen Konsequenzen sowie ein Monitoring der heimischen und allochthonen Fischbestände. Zum Schutz ursprünglicher Fischgemeinschaften einzelner Gewässer mit z.T. sehr unterschiedlicher Artendiversität sollten Besatzaktionen hier grundsätzlich unterbleiben.

    Berichte und Publikationen

    Waterstraat, A. & Linke, C. (2006): Grundlagen, Möglichkeiten und Grenzen der Ausweisung von Prozessschutzgebieten in Seen. Artenschutzreport 19(Sonderheft Fischartenschutz): 36-42.

    Waterstraat, A., Krappe, M., Debus, L., Börst, A. (2002): Ausmaß und Folgen des fischereilichen Besatzes für natürliche und naturnahe Biozönosen. BfN – Skripten 65: 136 S.

    Waterstraat, A. (2002): Fischbesatz in natürlichen Gewässern Deutschlands.  Natur und Landschaft 11(77) S. 446-454.

    Waterstraat, A. (2001): Einwanderung neuer und Rückkehr verschwundener Fischarten nach Deutschland – aktuelle Prozesse mit Auswirkungen auf die heimische Fischfauna?. – Beiträge zur Jagd- und Wildforschung 26:399-415.